Juristisches

Impfaufklärung - Juristisches

Eine Impfung erfüllt aus juristischer Sicht – wie jede andere eingreifende ärztliche Maßnahme auch – zunächst einmal den Tatbestand einer Körperverletzung. Dies hat ein bis heute gültiges Grundsatzurteil des Reichsgerichtes im Jahre 1894 unzweideutig festgestellt.

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