Juristisches
Impfaufklärung - Juristisches
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- Zuletzt aktualisiert am Samstag, 17. März 2007 13:32
- Geschrieben von Dr. Steffen Rabe
Eine Impfung erfüllt aus juristischer Sicht – wie jede andere eingreifende ärztliche Maßnahme auch – zunächst einmal den Tatbestand einer Körperverletzung. Dies hat ein bis heute gültiges Grundsatzurteil des Reichsgerichtes im Jahre 1894 unzweideutig festgestellt.


